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Ab sofort muss auf jeder Website eine von jeder Seite aus erreichbare Datenschutzerklärung hinterlegt sein.

Neu ist das Bundesdatenschutzgesetz nicht, jedoch können seit dem am 24.2.2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von Verbraucher schützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ Betreiber von Webseiten auch durch die Verbraucherverbände abgemahnt werden, sollten sie keine Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite haben. Das neue Gesetz gilt übrigens auch für Privatpersonen.

Mehr dazu bei netzwelt.de.